Vorteile eines Externen Datenschutzbeauftragten
Unternehmensübergreifender Erfahrungsschatz des Externen
Ein Externer Datenschutzbeauftragter ist für verschiede Unternehmen (bei uns: exklusiv im Pflegebereich) tätig und hat folglich viel Erfahrung und damit Lösungsansätze zu bieten. Er hat den sprichwörtlichen „Blick über den Tellerrand“.
Planbare und refinanzierbare Kosten
Die Kosten des Externen Datenschutzbeauftragten sind immer gleich niedrig und damit kalkulierbar. Sie werden bei der Pflegesatz- bzw. Punktwertverhandlung als „Zentrale Verwaltungskosten“ anerkannt und somit refinanziert.
Keine Zusatzkosten wie beim betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Zur Aufrechterhaltung der erforderlichen und gesetzlich vorgeschriebenen Fachkunde entstehen erhebliche Kosten für Aus- und Weiterbildung sowie für Fachbücher und Zeitschriften. Diese übernimmt der Externe DSB in Eigenverantwortung. Der eigene Mitarbeiter lässt sich für die Übernahme der zusätzlichen Aufgabe in der Regel auch zusätzlich vergüten.
Haftung des Externen bei Fehlern
Im Gegensatz zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten haftet der Externe Datenschutzbeauftragte für eine fehlerhafte Beratung. Für den Fall der Fälle haben wir hierfür eine Versicherung (bei der Allianz) abgeschlossen.
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte genießt Kündigungsschutz
Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter genießt während seiner Tätigkeit und ein Jahr darüber hinaus Kündigungsschutz. Die Personalflexibilität wird dadurch erheblich eingeschränkt.
Gefahr der Eigenkündigung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Wenn der betriebliche Datenschutzbeauftragte selbst kündigt, benötigt man schnell fachkundigen Ersatz, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden. Hier lauert ein Bußgeldrisiko.