Pflegeunternehmen brauchen einen Datenschutzbeauftragten

(Art. 37 Abs. 1 lit. c) DSGVO und § 22 Abs. 2 Nr. 4 BDSG)

Agentur für Datenschutz in der Pflege

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Externer Datenschutzbeauftragter

Zusammenarbeit auf Zeit

Pflegeeinrichtungen sind in der Regel verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.
(Art. 37 Abs. 1 lit. c) DSGVO und § 22 Abs. 2 Nr. 4 BDSG)
Sie sind darüber hinaus verpflichtet, die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten zu veröffentlichen und diese der Aufsichtsbehörde mitzuteilen (Artikel 37 Abs. 7 DSGVO).

Datenschutzberatung

anlassbezogene Einzelbetreuung

Beratung zu technisch-organisatorischen Maßnahmen und Aufbau einer unternehmensweiten Datenschutzorganistation. Im Falle einer Datenpanne wirkt ein eingerichtetes Datenschutzmanagement bußgeldmindernd.

Rettung im Notfall

Schadensbegrenzung bei Datenpannen

Beantwortung von Auskunftsersuchen von Betroffenen und Führen des Schriftverkehrs mit der Aufsichtsbehörde mit dem Ziel, die Verhängung eines Bußgeldes zu vermeiden.

Ausgelagerte Interne Meldestelle

nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Ab dem 17.12.2023 besteht die gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, eine Meldestelle für Hinweise auf mögliche Missstände oder rechtswidriges Verhalten einzurichten. Die Meldestelle soll es Mitarbeitern ermöglichen, Bedenken oder Verstöße vertraulich zu melden, um eine wirksame Aufklärung und Maßnahmenergreifung zu gewährleisten.

Gute Gründe für den Datenschutz

Patienten, Bewohner und Angehörige aber auch Mitarbeiter und Lieferanten dürfen es als selbstverständlich voraussetzen können, dass ihre Daten in Ihrem Unternehmen sicher aufgehoben sind.

Oft berichten Medien, dass personenbezogene Daten Unbefugten in die Hände gefallen sind. Das passiert schneller als man denkt: Ein verlorener USB-Stick oder ein verseuchter E-Mail-Anhang reichen schon aus. Neben dem Risiko, dass die Verantwortlichen ein hohes Bußgeld auferlegt bekommen, muss das betroffene Unternehmen meist einen massiven Reputatonsverlust verkraften.

Deshalb:

Ein gut organisierter Schutz der anvertrauten Daten

  • steigert das Vertrauen Ihrer Vertragspartner und
  • fördert das Ansehen Ihres Unternehmens und schützt vor Bußgeldern und Schadenersatzforderungen.

Wir sind die wohl einzige Datenschutz-Agentur exklusiv für den Pflegebereich

im Raum Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.