Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten
Diese Leistungen können sowohl von einem betrieblichen (also einem eigenen Mitarbeiter) als auch von einem Externen Datenschutzbeauftragten erbracht werden.
Unterrichtung und Beratung
des Verantwortlichen und der Beschäftigten hinsichtlich ihrer Pflichten nach Datenschutzrecht
Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften
Erarbeitung und Kontrolle von erforderlichen Dokumenten
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Auftragsverarbeitungsverträge, ggf. Datenschutzfolgenabschätzungen, Einwilligungserklärungen von Mitarbeitern oder Bewohnern bzw. Klienten
Beratung zu Technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM)
Zugänglichkeit von Akten, öffentliche Drucker, offene Türen, EDV für Jedermann etc.
Beantwortung bzw. Hilfe zur Beantwortung von Betroffenenanfragen
Auskunftsersuchen, Berichtigung, Löschung, Schadenersatz etc.
Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde
Erfüllung der Meldepflicht bei Pannen, Anlaufstelle für Behördenanfragen; Vorsicht: Hier lauern Bußgeldgefahren!
Zusammenarbeit mit dem Provider, Webdesigner
zur Herstellung der DSGVO-Konformität
Schulung der Mitarbeiter
Ausarbeitung und Zuverfügungsstellen von Schulungsmaterialien
zusätzlich bei Pflegeunternehmen:
- Prüfung des Pflegevertrages auf Vorhandensein und Wirksamkeit der Einwilligung in die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten
- datenschutzrechtliche Beurteilung von Warteliste, Belegungslisten, Namensschildern oder Fotos an Bewohnertür, Umgang mit Kundenschlüsseln, Mitarbeiterfotos im Internet, Datenschutz bei Zusammenarbeit mit Externen (Apotheken, Ärzte, Sanitätshäuser etc.)