Fachkunde

Eine Investition in Wissen bringt immer noch die besten Zinsen.

Vertiefte Kenntnisse der DSGVO und BDSG

Vertiefte allgemeine Rechtskenntnisse und der vertraute Umgang mit Rechtsnormen sind Grundvoraussetzung, die Vorgaben von DSGVO und BDSG zu konkretisieren. Im Fall einer Datenpanne sind umfassende Rechtskenntnisse im Umgang mit der Aufsichtbehörde erforderlich, um ein Bußgeld zu vermeiden bzw. möglichst gering zu halten.

Notwendige Spezialkenntnisse

Sofern besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) in größerem Umfang verarbeitet werden, muss der DSB sich mit den einschlägigen Regelungen in besonderer Tiefe vertraut machen.

Im Bereich der Pflege werden regel- und schwerpunktmäßig Gesundheitsdaten verarbeitet. Spezialkenntnisse in Pflegerecht und Kenntnis der Pflegepraxis sind daher unverzichtbar.

EDV-Kenntnisse

Ohne vertiefte EDV-technische Kenntnisse in Theorie und Praxis könnte kein Dateschutzbeauftragter seine Aufgabe, die Einhaltung von Datenschutzregelungen zu überwachen, erfüllen.

Fachkompetenz I

Ich bin Heimleiter nach § 3 HeimG i.V.m. der HeimPersV und habe einen zum Datenschutzbeauftragten qualifizierenden Lehrgang an einer Akademie für Gesundheitsberufe absolviert.

Fachkompetenz II

Ich habe weitreichendes juristisches Fachwissen auf Hochschulniveau zu bieten.

Fachkompetenz III

Ich bin fit im administrativen Umgang mit PC, Netzwerken, Datenbanken, Betriebssystemen und Apps.

Fachkompetenz IV

Ich habe über 10 Jahre Erfahrung in der Führung eines Pflegeunternehmens mit mehr als 100 Mitarbeitern zu bieten. Ich weiß, wo Daten anfallen und wie sie geschützt werden müssen.