Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten

Diese Leistungen können sowohl von einem betrieblichen (also einem eigenen Mitarbeiter) als auch von einem Externen Datenschutzbeauftragten erbracht werden.

Erhebung und Analyse des Datenschutzlevels

Audit Website, Aufbau eines Datenschutzmanagements im Unternehmen, IT-Sicherheit

Unterrichtung und Beratung

des Verantwortlichen und der Beschäftigten hinsichtlich ihrer Pflichten nach Datenschutzrecht

Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften

Erarbeitung und Kontrolle von erforderlichen Dokumenten

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Auftragsverarbeitungsverträge, ggf. Datenschutzfolgenabschätzungen, Einwilligungserklärungen von Mitarbeitern oder Bewohnern bzw. Klienten

Beratung zu Technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM)

Zugänglichkeit von Akten, öffentliche Drucker, offene Türen, EDV für Jedermann etc.

Beantwortung bzw. Hilfe zur Beantwortung von Betroffenenanfragen

Auskunftsersuchen, Berichtigung, Löschung, Schadenersatz etc.

Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde

Erfüllung der Meldepflicht bei Pannen, Anlaufstelle für Behördenanfragen; Vorsicht: Hier lauern Bußgeldgefahren!

Zusammenarbeit mit dem Provider, Webdesigner

zur Herstellung der DSGVO-Konformität

Schulung der Mitarbeiter

Ausarbeitung und Zuverfügungsstellen von Schulungsmaterialien

zusätzlich bei Pflegeunternehmen:

  • Prüfung des Pflegevertrages auf Vorhandensein und Wirksamkeit der Einwilligung in die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten
  • datenschutzrechtliche Beurteilung von Warteliste, Belegungslisten, Namensschildern oder Fotos an Bewohnertür, Umgang mit Kundenschlüsseln, Mitarbeiterfotos im Internet, Datenschutz bei Zusammenarbeit mit Externen (Apotheken, Ärzte, Sanitätshäuser etc.)